Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Angebote, Lieferungen und Leistungen der Edle Räume Regensburg GmbH.
Hierzu gehören insbesondere Beschichtungsarbeiten, fugenlose Wand- und Bodenoberflächen, dekorative Wandgestaltungen, Spachteltechniken, Malerarbeiten, Tapetenarbeiten, individuelle Gestaltungen, Visualisierungen sowie damit verbundene Vorbereitungs-, Planungs- und Nebenleistungen.
Maßgeblich für Art und Umfang der geschuldeten Leistung sind das jeweilige Angebot, die darin enthaltene Leistungsbeschreibung sowie die ausdrücklich vereinbarten Ausführungsdetails.
Individuelle und ausdrücklich getroffene Vereinbarungen im jeweiligen Auftrag haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Unsere Angebote basieren auf den zum Zeitpunkt der Angebotserstellung vorliegenden Angaben, Plänen, Fotos, Mengen, Flächen und Informationen.
Ändern sich diese Grundlagen oder ergeben sich bei der Ausführung Abweichungen zu den bei Angebotserstellung bekannten Gegebenheiten, können hieraus zusätzliche oder geänderte Leistungen erforderlich werden. Diese werden mit dem Auftraggeber abgestimmt und, soweit sie nicht Bestandteil des ursprünglichen Auftrags sind, gesondert vergütet.
Der Vertrag kommt durch die Annahme unseres Angebots bzw. durch eine entsprechende Auftragserteilung zustande.
Der geschuldete Leistungsumfang ergibt sich aus unserem jeweiligen Angebot.
Leistungen, Materialien, Vorarbeiten oder Nebenleistungen, die dort nicht aufgeführt oder ausdrücklich vereinbart sind, sind nicht Bestandteil des vereinbarten Leistungsumfangs.
Alle Preise verstehen sich einschließlich der in der jeweiligen Position ausdrücklich beschriebenen Materialien und Leistungen, sofern im Angebot nichts anderes angegeben ist.
Entfallen nach Auftragserteilung einzelne Leistungen oder Positionen auf Wunsch des Auftraggebers und verändern sich hierdurch Mengen, Rüstkosten, Materialverbrauch, Arbeitsabläufe oder andere Kalkulationsgrundlagen, kann eine entsprechende Neuberechnung des verbleibenden Leistungsumfangs erforderlich werden.
Änderungen, Ergänzungen oder zusätzliche Leistungen, die nach Auftragserteilung vom Auftraggeber gewünscht oder aufgrund geänderter Gegebenheiten erforderlich werden, sind nicht automatisch Bestandteil des ursprünglich vereinbarten Preises.
Dies betrifft insbesondere:
Zusätzliche Leistungen werden nach vorheriger Abstimmung und entsprechend der vereinbarten Vergütung berechnet.
Sofern für zusätzliche Arbeiten keine gesonderte Vergütung vereinbart wurde, kann eine Abrechnung nach dem im jeweiligen Angebot angegebenen Stundenverrechnungssatz erfolgen.
Von uns erstellte Gestaltungskonzepte, Visualisierungen, Bildmontagen und digitale Entwürfe dienen der Veranschaulichung einer Gestaltungsidee und der besseren Beurteilung der geplanten Raumwirkung.
Sie stellen keine verbindliche fotorealistische Darstellung der späteren tatsächlichen Oberfläche dar.
Farben, Strukturen, Lichtwirkungen, Materialwirkungen und Proportionen können zwischen digitaler Darstellung, Bildschirm, Ausdruck, Muster und tatsächlicher Ausführung unterschiedlich wahrgenommen werden.
Der endgültige Charakter einer handwerklich hergestellten Oberfläche wird durch Material, Untergrund, Licht, Verarbeitung und die Handschrift des ausführenden Fachhandwerkers beeinflusst.
Muster und Musterflächen dienen der Abstimmung des gewünschten Farbtons, der Struktur und des grundsätzlichen Erscheinungsbildes.
Kleinformatige Muster können die Wirkung einer großflächigen Ausführung nur eingeschränkt wiedergeben.
Aufgrund der handwerklichen Verarbeitung, verschiedener Untergründe, Lichtverhältnisse, Materialchargen, Flächengrößen und Verarbeitungssituationen sind Abweichungen zwischen Muster und fertiger Fläche möglich.
Individuell angefertigte Muster, die nicht bereits Bestandteil des vereinbarten Leistungsumfangs sind, werden entsprechend dem Angebot bzw. der jeweils getroffenen Vereinbarung berechnet.
Ausführungstermine und Bauzeiten setzen voraus, dass sämtliche erforderlichen Vorleistungen rechtzeitig abgeschlossen und die zu bearbeitenden Flächen zum vereinbarten Zeitpunkt zugänglich und ausführungsbereit sind.
Verzögerungen aufgrund fehlender bauseitiger Voraussetzungen, Änderungen des Leistungsumfangs, Behinderungen durch andere Gewerke oder sonstiger von uns nicht zu vertretender Umstände können eine Anpassung des vorgesehenen Ausführungszeitraums erforderlich machen.
Kann eine vereinbarte zusammenhängende Ausführung aufgrund von Umständen aus dem Verantwortungsbereich des Auftraggebers oder anderer von ihm beauftragter Gewerke nicht erfolgen, können zusätzliche Aufwendungen für Anfahrt, Einrichtung, Material und Arbeitszeit entstehen. Diese werden nach vorheriger Abstimmung gesondert berechnet.
Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass die zu bearbeitenden Flächen zum vereinbarten Zeitpunkt frei zugänglich sind und die erforderlichen Vorleistungen anderer Gewerke abgeschlossen wurden.
Hierzu zählen je nach Bauvorhaben insbesondere Arbeiten aus den Bereichen Estrich, Putz, Trockenbau, Sanitär, Elektro, Abdichtung und sonstige Installationen.
Öffnungen, Leitungsschlitze, Installationskörper, Verteilerdosen und vergleichbare Bereiche müssen grundsätzlich vor Beginn unserer Oberflächenarbeiten fertiggestellt sein, soweit deren Bearbeitung nicht ausdrücklich Bestandteil unseres Auftrags ist.
Andere Gewerke dürfen unsere Arbeiten während der Ausführung nicht beeinträchtigen. Frisch hergestellte Oberflächen dürfen nicht betreten, bearbeitet, verschmutzt oder anderweitig belastet werden.
Soweit im Angebot nichts anderes vereinbart ist, basiert unsere Kalkulation auf einem für die vorgesehene Beschichtung geeigneten und entsprechend vorbereiteten Untergrund.
Werden während der Arbeiten Eigenschaften oder Schäden des Untergrundes erkennbar, die bei Angebotserstellung nicht bekannt bzw. ohne weitergehende Untersuchungen nicht erkennbar waren, informieren wir den Auftraggeber und stimmen das weitere Vorgehen ab.
Erforderliche zusätzliche Arbeiten zur Herstellung eines geeigneten Untergrunds werden, soweit sie nicht Bestandteil des vereinbarten Leistungsumfangs sind, gesondert vereinbart und vergütet.
Die übliche handwerkliche Prüfung eines Untergrundes kann nur die mit den vereinbarten bzw. üblichen Prüfmethoden erkennbaren Eigenschaften berücksichtigen.
Verdeckte Mängel oder Eigenschaften tieferliegender Bauteile können hierdurch nicht in jedem Fall festgestellt werden.
Hierzu können beispielsweise verdeckte Feuchtigkeit, Bewegungen im Baukörper, Hohlstellen, verborgene Risse, mangelhafte Haftung tieferliegender Schichten oder andere konstruktive Ursachen gehören.
Treten solche Umstände während der Arbeiten hervor, wird das weitere Vorgehen mit dem Auftraggeber abgestimmt.
Edle Räume übernimmt keine Verantwortung für Leistungen anderer Unternehmen oder Gewerke.
Dies betrifft insbesondere konstruktive Bauteile, Estriche, Trockenbaukonstruktionen, Abdichtungen, Installationen, Anschlüsse, Durchdringungen und sonstige Vorleistungen, soweit diese nicht Gegenstand unseres eigenen Auftrags sind.
Werden unsere fertigen oder teilweise fertiggestellten Arbeiten durch andere Gewerke beschädigt, verschmutzt oder verändert, können erforderliche Reparatur- oder Wiederherstellungsarbeiten nach gesonderter Beauftragung ausgeführt und berechnet werden.
Angrenzende Flächen und Bauteile werden im Rahmen des vereinbarten Leistungsumfangs fachgerecht geschützt.
Bei bereits vorhandenen Beschichtungen, Anstrichen oder sonstigen Oberflächen kann trotz Verwendung geeigneter Klebe- und Schutzmaterialien nicht ausgeschlossen werden, dass bereits unzureichend haftende Altbeschichtungen beim Entfernen der Schutzmaterialien gelöst werden.
Soweit solche Ablösungen auf einer bereits bestehenden unzureichenden Haftung des vorhandenen Untergrunds oder Anstrichs beruhen, sind diese nicht unserer neu ausgeführten Leistung zuzurechnen.
Materialbestellungen erfolgen entsprechend den im jeweiligen Angebot vereinbarten Zahlungs- und Bestellbedingungen.
Ist für die Materialbestellung eine Anzahlung vereinbart, erfolgt die Bestellung nach Eingang der vereinbarten Zahlung.
Lieferzeiten richten sich nach Material, Hersteller und Verfügbarkeit und werden, soweit für die Terminplanung erforderlich, projektbezogen berücksichtigt.
Zusätzliche Ortstermine, Jour-fixe-Termine, Besprechungen und Anfahrten, die nicht Bestandteil des vereinbarten Leistungsumfangs sind, können nach vorheriger Vereinbarung gesondert berechnet werden. Die hierfür geltenden Fahrt- und Arbeitskosten ergeben sich aus dem Angebot oder der jeweiligen Vereinbarung.
Nach Fertigstellung der vertraglich geschuldeten Leistungen erfolgt die Abnahme nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Bei der Abnahme festgestellte Beanstandungen sollen möglichst konkret dokumentiert werden, damit eine fachgerechte Prüfung und gegebenenfalls erforderliche Nachbesserung erfolgen kann.
Für Mängelrechte und deren Verjährung gelten die gesetzlichen Bestimmungen, soweit im jeweiligen Vertrag keine wirksame abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
Liegt ein Mangel unserer Leistung vor, ist uns grundsätzlich Gelegenheit zur Prüfung und, soweit gesetzlich vorgesehen, zur Nacherfüllung zu geben.
Eigenschaften, die aufgrund der vereinbarten handwerklichen Ausführung und des verwendeten Oberflächensystems technisch bzw. gestalterisch charakteristisch sind, sind von tatsächlichen Ausführungsmängeln zu unterscheiden.
Für unsere Haftung gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Schäden, deren Ursache nachweislich außerhalb unserer ausgeführten Leistung liegt, insbesondere durch Beschädigung, Fremdeinwirkung, ungeeignete Reinigung, falsche Nutzung oder nachträgliche Veränderung der Oberfläche, sind unserer Leistung nicht zuzurechnen.
Die gesetzlichen Rechte des Auftraggebers bleiben unberührt.
Von Edle Räume erstellte individuelle Entwürfe, Gestaltungskonzepte, Visualisierungen, Grafiken, Bildmontagen und sonstige kreative Leistungen dürfen ausschließlich im vereinbarten Umfang verwendet werden.
Eine darüber hinausgehende Verwendung, Vervielfältigung, Weitergabe oder Umsetzung durch Dritte bedarf, soweit entsprechende Rechte von Edle Räume bestehen, einer gesonderten Vereinbarung.
Rechte Dritter, insbesondere an vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Bildern, Logos, Grafiken oder sonstigen Vorlagen, bleiben unberührt.
Gegenüber Verbrauchern gelten sämtliche zwingenden gesetzlichen Verbraucherrechte.
Soweit einzelne Bestimmungen dieser AGB gegenüber Verbrauchern aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften nicht anwendbar sind, gelten an ihrer Stelle die gesetzlichen Regelungen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, gelten an deren Stelle die gesetzlichen Bestimmungen.
Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt hiervon unberührt.
Diese Hinweise gelten ergänzend zu unserem jeweiligen Angebot und beschreiben typische Eigenschaften und Voraussetzungen der von uns ausgeführten Oberflächen. Maßgeblich für das jeweilige Projekt sind die konkret angebotenen Arbeiten und das eingesetzte Oberflächensystem.
Fugenlose Spachtelflächen, mineralische Beschichtungen, dekorative Wandgestaltungen und vergleichbare Oberflächen werden von Hand gefertigt.
Die Optik lebt von der individuellen Verarbeitung. Unterschiede und Unregelmäßigkeiten in Struktur, Farbverlauf, Wolkigkeit und Oberflächenwirkung gehören abhängig von der vereinbarten Technik zum charakteristischen Erscheinungsbild.
Eine handwerklich hergestellte Oberfläche ist nicht mit einer industriell gefertigten, vollkommen homogenen Oberfläche vergleichbar.
Je nach ausgewählter Technik und vereinbarter Ausführung können sichtbar sein:
Entscheidend ist das vereinbarte Gesamtbild der jeweiligen Oberflächentechnik.
Die Wahrnehmung von Farben hängt stark von den jeweiligen Lichtverhältnissen ab.
Tageslicht, künstliche Beleuchtung, Lichtfarbe, Schatten, Raumgröße und angrenzende Materialien können den Farbton einer Oberfläche unterschiedlich wirken lassen.
Auch zwischen Musterfläche und fertiger Gesamtfläche können Unterschiede in der wahrgenommenen Farbwirkung entstehen.
Digitale Darstellungen und Bildschirmansichten können die tatsächliche Farbe nicht verbindlich wiedergeben.
Vorhandene Bauwerks-, Bewegungs- und Estrichfugen müssen entsprechend den technischen Anforderungen des jeweiligen Aufbaus berücksichtigt werden.
Bewegungen und Risse aus dem Baukörper oder aus darunterliegenden Bauteilschichten können sich auf darüberliegende Beschichtungen übertragen.
Eine Oberflächenbeschichtung ersetzt keine konstruktive Risssanierung oder Abdichtung, sofern diese nicht ausdrücklich Bestandteil unseres Auftrags ist.
Die erforderliche Aufbauhöhe hängt vom ausgewählten System, dem vorhandenen Untergrund und den notwendigen Vorarbeiten ab.
Bei bestimmten fugenlosen Systemen kann die Aufbauhöhe beispielsweise etwa 3 bis 6 mm betragen. Maßgeblich ist jedoch immer der konkret vereinbarte Systemaufbau.
Anschlüsse an Türen, Zargen, Sockel, Einbauten, Bodenabläufe und angrenzende Beläge müssen entsprechend berücksichtigt werden.
Bei handwerklich hergestellten mineralischen und fugenlosen Oberflächen können je nach Material, Untergrund und Oberflächentechnik kleine Poren, feine Haarrisse oder optische Veränderungen auftreten.
Ob eine konkrete Erscheinung technisch oder gestalterisch charakteristisch oder als Mangel zu bewerten ist, richtet sich nach dem vereinbarten Oberflächensystem, der vereinbarten Beschaffenheit und den Umständen des jeweiligen Einzelfalls.
Je nach Oberflächensystem werden unsere Flächen vor Ort mit einer Schutzversiegelung oder einem Klarlack versehen.
Da diese Verarbeitung unter realen Baustellenbedingungen erfolgt, lässt sich trotz sorgfältiger Ausführung der Einschluss einzelner kleinster Staubpartikel oder Fasern nicht unter allen Umständen vollständig vermeiden.
Entscheidend bleibt die fachgerechte Ausführung und die vereinbarte Beschaffenheit der Gesamtoberfläche.
In Nassbereichen müssen Abdichtungen, Rohrdurchführungen, Installationskörper, Anschlüsse und sonstige Vorleistungen für die vorgesehene Nutzung geeignet und fachgerecht hergestellt sein.
Die verantwortlichen Installations- und Vorgewerke haben insbesondere Durchdringungen und Rohinstallationskörper entsprechend den technischen Anforderungen auszuführen und abzudichten, soweit diese Leistungen nicht Bestandteil unseres Auftrags sind.
Die fertigen Oberflächen dürfen erst nach Ablauf der für das jeweilige System erforderlichen Trocknungs- bzw. Aushärtungszeit bestimmungsgemäß genutzt und mit Wasser belastet werden.
Nach Fertigstellung sind die von uns für das jeweilige System angegebenen Trocknungs-, Aushärtungs- und Schonzeiten zwingend zu beachten.
Während dieser Zeit dürfen Oberflächen je nach System nicht betreten, belastet, abgedeckt, gereinigt oder mit Wasser bzw. anderen Stoffen beaufschlagt werden.
Die konkreten Vorgaben für die ausgeführte Oberfläche werden projekt- bzw. systemspezifisch mitgeteilt.
Zur langfristigen Erhaltung der Oberfläche sind die jeweiligen Pflegehinweise zu beachten.
Fugenlose und hochwertige dekorative Oberflächen dürfen nur mit Reinigungsmitteln gepflegt werden, die für das ausgeführte System geeignet sind.
Soweit für die jeweilige Oberfläche vorgesehen, empfehlen wir pH-neutrale bzw. neutrale Reinigungsmittel.
Aggressive, stark saure oder alkalische Reiniger, Scheuermittel, Scheuerschwämme oder sonstige abrasive Reinigungsmethoden können Oberflächen beschädigen und sollen nur verwendet werden, wenn diese für das konkrete System ausdrücklich vorgesehen sind.
Auch hochwertige Beschichtungen sind nicht unbegrenzt widerstandsfähig.
Spitze oder scharfkantige Gegenstände, ungeeignete Möbelgleiter, Steine oder Sand unter Möbelstücken, schwere Stoßbelastungen und andere mechanische Einwirkungen können Kratzer, Druckstellen oder Beschädigungen verursachen.
Die Nutzung und Beanspruchung hat entsprechend der vorgesehenen Verwendung der jeweiligen Oberfläche zu erfolgen.
Fugenlose und handwerklich gestaltete Oberflächen können bei Beschädigungen grundsätzlich repariert werden, eine vollkommen unsichtbare Reparatur kann jedoch nicht immer erreicht werden.
Materialalterung, Licht, handwerkliche Struktur und Farbtonunterschiede können dazu führen, dass eine Reparaturstelle erkennbar bleibt.
Je nach Oberfläche und Schadensbild kann deshalb eine größere zusammenhängende Fläche überarbeitet werden müssen, um ein möglichst harmonisches Gesamtbild zu erreichen.
Nach Fertigstellung und ausreichender Aushärtung müssen die Oberflächen bei nachfolgenden Bauarbeiten durch den Auftraggeber bzw. die nachfolgenden Gewerke ausreichend vor Beschädigungen und Verschmutzungen geschützt werden.
Schutzmaterialien müssen für die jeweilige Oberfläche geeignet sein.
Insbesondere bei frisch ausgeführten Oberflächen können ungeeignete Folien, Klebebänder, Abdeckungen oder stehende Feuchtigkeit zu Veränderungen oder Schäden führen.
Unsere Firmenphilosophie basiert auf Loyalität, Fairness, Offenheit, Zuverlässigkeit und Ehrlichkeit im Umgang mit unseren Kunden, Mitarbeitern und Geschäftspartnern.
Unsere Leistungen werden von qualifizierten und erfahrenen Mitarbeitern ausgeführt. Gerade bei Arbeiten in bewohnten Räumen legen wir besonderen Wert auf eine saubere, sorgfältige und rücksichtsvolle Arbeitsweise.
Bei der Auswahl unserer Materialien achten wir neben den technischen und gestalterischen Anforderungen auch auf Umwelt- und Gesundheitsaspekte.
Unser Anspruch ist nicht einfach nur eine technisch funktionierende Oberfläche. Wir möchten gemeinsam mit unseren Kunden individuelle, hochwertige und langlebige Räume und Oberflächen schaffen, die zum jeweiligen Projekt passen.
Mit besten Grüßen
Ihr Edle Räume Team